Einkaufsführer für den Straßenbau Deutschland

Vergaberechtliche Entscheidungen

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht
Dr. Rainer Noch, München

Im zurückliegenden Berichtsjahr fällt auf, dass es eine Häufung von Nachprüfungsverfahren zu dem Thema des sogenannten „Eignungsversprechens“ gab. Es geht dabei um das Eignungs- und letztlich auch Leistungsversprechen, welches der Bieter mit seinem Angebot abgibt. Maschinen und Material unterliegen dabei genauso einer kritischen Betrachtung durch die konkurrierenden Unternehmen wie die Frage des zur Verfügung stehenden Personals oder auch der Gewinnung neuen bzw. zusätzlichen Personals. Dies lohnt allem Anschein nach immer wieder einmal, kostspielige Vergabenachprüfungsverfahren zu initiieren.

Im Weiteren ist eine gewisse Rückkehr zu Förmlichkeiten zu beobachten, die im Kontext der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu betrachten ist. Wie nachfolgend zu sehen ist, hat das OLG Düsseldorf es nicht für akzeptabel erachtet, wenn eine GAEB-Datei einzureichen war und derselbe Inhalt gleichzeitig noch einmal zusätzlich als PDF-Format, jedoch das PDF-Format hochzuladen versäumt wurde und nun nachgereicht werden soll. Dies mag erstaunen, besitzt aber letztendlich eine große Nähe zu einer BGH-Entscheidung, wonach rechtmäßiger Weise selbst eine ganz bestimmte Version einer GAEB-Datei in einer Ausschreibung verlangt werden durfte. Im Falle einer anderen verwendeten Version führte dies zum formalen Ausschluss. Der BGH begründet dies mit der Einfachheit und Sicherheit bei der (elektronischen) Auswertung. Diesbezüglich ist eher wieder ein Schwenk hin zu mehr Formalismus zu vermelden.

Diese und weitere Themen werden in den nachfolgend dargestellten vergaberechtlichen Entscheidungen des abgelaufenen Jahres aufgegriffen. Sie spielen naturgemäß auch im Kontext von Straßenbau und Straßenausstattung eine Rolle.

Bringen Sie sich wieder auf den neuesten Stand der vergaberechtlichen Rechtsprechung:
Wir wünschen eine gute Lektüre!

Der Autor ist Partner der Sozietät Oppler Büchner (München) – www.dr-rainer-noch.de; www.oppler-buechner.de